Allen Angeboten, Vereinbarungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Bedingungen zugrunde. Abweichende Bedingungen der Geschäftspartner, die die Pension nicht ausdrücklich anerkennt, sind für die Pension unverbindlich, auch wenn Ihnen nicht ausdrücklich widersprochen wird. Alle Angebote der Pension sind freibleibend und unverbindlich, wenn sie nicht ausdrücklich als „verbindlich“ gekennzeichnet sind.
Geschäftsbedingungen:
1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer schriftlich oder mündlich bestellt oder, falls eine Zusage nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist. Hat ein Dritter für einen Kunden bestellt, haftet er neben dem Kunden gegenüber der Pension als Schuldner. Eine Unter- oder Weitervermietung bedarf der schriftlichen Einwilligung der Pension.
2. Der Abschluss des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen worden ist.
3. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistung, den vereinbarten Preis zu bezahlen, abzüglich der der Pension ersparten Aufwendungen; es sei denn, die Pension kann die Leistungen anderweitig realisieren.
4. Bei Nichtinanspruchnahme der vereinbarten Leistungen durch den Gast kann die City-Pension Ersatz für die getroffenen Vorkehrungen und für ihre Aufwendungen verlangen. Bei der Berechnung des Ersatzes sind gewöhnliche ersparte Aufwendungen und gewöhnliche mögliche anderweitige Aufwendungen der Leistungen zu berücksichtigen. Die City-Pension kann ihren Ersatzanspruch unter Berücksichtigung der nachstehenden Gliederung nach der Nähe des Zeitpunktes des Rücktritts zum vertraglich vereinbarten Reisebeginn wie folgt gestaffelt pauschalieren:
vom Tage der Buchung bis 40 Tage vor Reiseantritt 10 %
ab 39. Tag bis 30. Tag vor Reiseantritt 30 %
ab 29. Tag bis 20. Tag vor Reiseantritt 50 %
ab 19. Tag bis zum Anreisedatum 80 %
jeweils des vereinbarten Zimmerpreises.
5. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 15.00 Uhr zur Verfügung. Sie müssen am Abreisetag spätestens 10.00 Uhr geräumt sein. Bei Abreise bis 18.00 Uhr ist der halbe Zimmerpreis, nach 18.00 Uhr der volle Zimmerpreis zu zahlen.
Sofern nicht ausdrücklich eine spätere Ankunftszeit vereinbart wurde, hat die Pension das Recht, gebuchte Zimmer nach 18.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch ableiten kann.
6. Das Rauchen in den Gasträumen ist nicht gestattet. Es besteht die Möglichkeit im Hof bzw. auf der Terrasse zu rauchen.Sollte das Rauchverbot nicht eingehalten werden, wird der Gastvertrag mit sofortiger Wirkung gekündigt und der Gast muß zusätzlich eine Gebühr von 80 Euro für die Endreinigung zahlen.
7. Die Preise bestimmen sich nach der im Zeitpunkt der Leistungserbringung gültigen Preisliste. Sind in der Auftragsbestätigung feste Preise genannt und liegen zwischen Vertragsabschluß und Leistungserbringung mehr als drei Monate, ist die Pension berechtigt, Preisänderungen vorzunehmen.
8. Bei längerem Aufenthalt (Ende der zweiten Woche) hat eine Zwischenabrechnung zu erfolgen.
9. Für Beschädigungen oder Verluste, die während der Vertragsdauer eintreten, haftet der Kunde der Pension, sofern nicht der Schaden im Verantwortungsbereich der Pension liegt oder durch einen Dritten verursacht wurde und der Dritte auch tatsächlich Schadenersatz leistet, was jeweils vom Kunden nachzuweisen ist. Bei Verlust eines bzw. mehrer Schlüssel wird eine Pauschale von 60 Euro erhoben, ist zusätzlich erforderlich,daß der Schlüsseldienst hinzugezogen werden muss, wird diese Rechnung dem Gast/Verursacher zusätzlich in Rechnung gestellt.
10. Im Falle höherer Gewalt (Brand, Hochwasser oder ähnliches) oder sonstiger von der Pension nicht zu vertretender Hinderungsgründe, insbesondere solche außerhalb der Einflusssphäre der Pension, behält sich die Pension das Recht vor, vom Vertrag zurückzutreten, ohne dass dem Kunden ein Anspruch, z.Bsp. Schadenersatz, zusteht.
11. Pensionsleistungen sind grundsätzlich sofort bei Ankunft in bar zu begleichen. Skonto und Abzüge werden nicht gewährt. Verzug tritt mit Zugang der 1. Mahnung ein. Ab Verzugseintritt ist die Rechnung mit 5% über den Bundesdiskontsatz zu verzinsen, falls die Pension nicht einen höheren oder der Kunde einen niedrigeren Verzugszins nachweist. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt wird eine Mahngebühr von 5,00 € erhoben.
Schlussbestimmungen
Für diese allgemeinen Geschäftsbedingungen und für die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen der Pension und dem Kunden (Gäste, Firmen etc.) gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Soweit gesetzlich zulässig, ist der Pensionsstandort ausschließlich Gerichtsstandort für alle sich aus den Vertragsverhältnissen unmittelbar ergebenen Streitigkeiten.
Sollte eine Bestimmung in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen oder im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt.